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Die vom Presbyterium am 26.10.2009 beschlossene neue Gebührensatzung ist inzwischen von
der Landeskirche und vom Regierungspräsidenten genehmigt worden (s. Bl. 6 der Anlage).
Die Satzung wurde heute, am 16.3.2010 im Schaukasten am Haupteingang
unseres Friedhofs ausgehängt und Hinweis hierauf im Internet auf der Homepage der Kirchengemeinde veröffentlicht . Wirksam wird die Satzung somit nach einer Woche am 24.3.2010.
Im § 35 Abs. 2 der Friedhofssatzung heißt es nämlich:
(2) Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen im vollen
Wortlaut durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Friedhofsträgerin am Haupteingang des Friedhofes in Iserlohn-Oestrich, An der Stennert, für die Dauer von einer Woche. Am ersten Tag des
Anschlags wird im Internet in der Homepage der Ev. Kirchengemeinde Oestrich auf den Anschlag hingewiesen. Mit diesem Hinweis beginnt die Bekanntmachungsfrist von einer Woche. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist die Veröffentlichung vollzogen.
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