|
§ 35 Öffentliche Bekanntmachung
(2) Öffentliche Bekanntmachungen oder Aufforderungen erfolgen im vollen Wortlaut durch
Anschlag an der Bekanntmachungstafel der Friedhofsträgerin am Haupteingang des Friedhofes in Iserlohn-Oestrich, An der Stennert, für die Dauer von einer Woche. Am ersten Tag des Anschlags wird im
Internet in der Homepage der Ev. Kirchengemeinde Oestrich auf den Anschlag hingewiesen.
Mit diesem Hinweis beginnt die Bekanntmachungsfrist von einer Woche. Mit Ablauf der Bekanntmachungsfrist ist die
Veröffentlichung vollzogen.
In allen übrigen teilen bleibt die Friedhofssatzung weiterhin gültig.
|